Grenzstützweite
Maximale Stützweite von Trapezblech
Die Grenzstützweite wird auch Begehbarkeitsgrenze genannt und ist ein zusätzliches Bemessungskriterium von Trapezprofilen, welches bei dem Einsatz von Trapezblechen als Dachblech zu beachten ist. Die Grenzstützweite gibt an, bis zu welcher freien Stützweite die noch nicht befestigten Trapezbleche bei der Montage sicher begangen werden können, bevor lastverteilende Maßnahmen durchzuführen sind. Ein Beispiel für lastverteilende Maßnahmen sind Holzbohlen mit einem Querschnitt von 4cm x 24cm und einer Länge größer 3,0 m. Grundsätzlich gilt, dass wenn die Stützweite den Wert der Grenzstützweite unterschreitet, auf Maßnahmen zur Lastverteilung verzichtet werden kann.
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Abbildung 1: Begehbarkeit ohne lastverteilende Maßnahmen | Abbildung 2: Begehbarkeit mit lastverteilende Maßnahmen |
Wo findet man die Grenzstützweite von einem Trapezblech?
Die Grenzstützweite lässt sich aus der Belastungstabelle oder der entsprechenden Zulassung eines Profils, dem Typenprüfbescheid entnehmen. Dabei ist auch noch zu unterscheiden, ob Ihre Unterkonstruktion aus einem Einfeld-, Zweifeld-, oder Mehrfeldträger besteht. Das bedeutet ob diese aus zwei (Einfeld), drei (Zweifeld) oder mehr (Mehrfeld) Auflagepunkten besteht. Folgende Beispiele zeigen, wo Sie den entsprechenden Werte in den Datenblättern finden:
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Abbildung 3: Grenzstützweite aus der Belastungstabelle | Abbildung 4: Grenzstützweite aus der Zulassung (Typenprüfbescheid) |
Was passiert, wenn die Grenzstützweite überschritten wird?
Werden die zulässigen Grenzstützweiten überschritten und keine lastverteilenden Maßnahmen verwendet, kann es zu Beschädigungen der Bleche kommen, was zu Undichtheiten entlang der Längs- und Querstöße führt. Darüber hinaus stellt das Versagen der Profile an den Begehungspunkten eine Gefahr für die Monteure dar.
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