Mindestblechdicke nach DIN EN Norm
Die Mindestblechdicken für Profiltafeln sind baurechtlich durch die DIN EN 1090-4:2018 klar geregelt. Sie dürfen folgende Werte nicht unterschreiten:
Dachdeckungen:
- tN ≥ 0,50 mm
Wände und Wandbekleidungen:
- Außenschale: tN ≥ 0,50 mm
- einfache Schale oder Innenschale für alle Stützweiten: tN ≥ 0,50 mm
- Kassettenprofile: tN ≥ 0,75 mm
Tragschalen:
- tN ≥ 0,75 mm
Daher gilt auch für einfache oder geringfügige Anforderungen an Trapezbleche im Einsatzbereich von Dach und Wand die Einhaltung der Mindestblechdicke von 0,50 mm. Auch dann, wenn die Trapezbleche z.B. vollflächig auf eine Holzschalung aufgebracht werden. Wenn die Profile tragende Eigenschaften erfüllen müssen, wie bei der Installation einer Photovoltaikanlage, so beträgt die Mindestblechdicke 0,75 mm. Alle Blechdicken die von dieser Vorgabe negativ abweichen, erfüllen nicht die Norm. Bei Nicht-Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben durch die DIN EN NORM können Sie im Schadensfall Ihre versicherungstechnischen Ansprüche verlieren.
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